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Nutzen Sie Ihr Recht auf Wissen – Stellen Sie Ihre erste Anfrage!

Mit dem neuen Informationsfreiheitsgesetz (IFG) haben Sie ab dem 1. September 2025 das Recht, konkrete Daten, Dokumente oder Entscheidungen von öffentlichen Stellen zu erhalten – ohne Begründungspflicht. Die Möglichkeiten sind vielfältig: Von Schulbudgets und Umweltmessungen bis hin zu Polizeieinsätzen und Verträgen staatlicher Unternehmen.

Was kann man anfragen?

Hier einige Beispiele für Anfragen, die Sie stellen könnten:
Bildung: Wie viele Schüler:innen sind derzeit an Ihrer Schule eingeschrieben, aufgeschlüsselt nach Staatsbürgerschaft?
Gesundheit: Wie viele Personen stehen derzeit auf Ihrer Warteliste?
Polizei: Senden Sie mir bitte Statistiken zu Ihren Einsatzmeldungen im vergangenen Monat.
Staatliche GmbH: Welche Verträge mit externen Dienstleistern wurden im August 2025 unterzeichnet?
Umwelt: Liegen aktuelle Messwerte zur Luftqualität oder Lärmbelastung in Ihrem Zuständigkeitsbereich vor?
Justiz: Welche Strafprozesse sind in Ihrem Gerichtsbezirk in der kommenden Woche angesetzt?

Lassen Sie sich von unseren früheren Projekten aus anderen Ländern inspirieren!

Wichtig: Das IFG dient nicht dazu, Meinungen oder Erklärungen einzuholen. Es geht um den Zugang zu vorhandenen Aufzeichnungen – Berichte, Tabellen, E-Mails, Verträge, Richtlinien. Fordern Sie also Dokumente an – keine Einschätzungen.

So stellen Sie in wenigen Minuten Ihre Anfrage

Ab dem 1. September 2025 kann jede:r in Österreich einfach und formlos Anfragen an Behörden stellen – meist per E-Mail.

Schritt 1: Die richtige Behörde finden
Überlegen Sie sich, wer die gesuchten Informationen besitzt. Für Schulstatistiken: die Bildungsdirektion oder die Schule. Für Verträge: ein Ministerium oder eine Stadtverwaltung. Für Wartezeiten: ein Spital oder eine Sozialversicherung. Viele Behörden werden eigene E-Mail-Adressen und Ansprechpersonen für IFG-Anfragen veröffentlichen – meist im Fußbereich der Website oder unter dem Menüpunkt „Transparenz“ oder „Informationszugang“.

Schritt 2: Die Anfrage schreiben
Eine gute Anfrage ist:

  • klar formuliert
  • zeitlich eingegrenzt
  • auf konkrete Daten oder Dokumente bezogen
  • enthält Ihren vollständigen Namen und eine Rückadresse (E-Mail oder Postadresse)
  • verweist auf das IFG

Beispieltext:

Betreff: IFG-Anfrage: Liste der Inspektor:innen
An: Inspektorat im Ministerium

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ersuche ich um eine Liste aller Inspektor:innen, die derzeit in Ihrem Inspektorat tätig sind. Diese Namen sind online nicht auffindbar.

Bitte senden Sie mir das Dokument per E-Mail zu.

Mit freundlichen Grüßen

Max Mustermann

max.mustermann@email.at

Schritt 3: Fristen kennen
Laut IFG muss die Behörde so bald wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen antworten – entweder durch Übermittlung der Information oder mit einer rechtlich begründeten Ablehnung bzw. Fristverlängerung um weitere vier Wochen. Wenn die Daten verfügbar sind und der Aufwand zum Versand gering ist, müssen sie sofort übermittelt werden. Kommt keine Antwort oder ist sie unvollständig, haben Sie das Recht auf Beschwerde oder Einspruch.

Tipp: Machen Sie Ihre Anfrage öffentlich
Wenn Sie möchten, können Sie Ihre Anfragen auf unserer Plattform öffentlich machen. So entsteht ein öffentliches Archiv, das auch anderen Bürger:innen, Journalist:innen und Forscher:innen hilft.