Bundesregierung verteidigt Schuldaten-Auskunftsverbot vor VfGH
27/10/2026 2026-10-27 17:18Bundesregierung verteidigt Schuldaten-Auskunftsverbot vor VfGH
Wien, 27. Oktober 2026
Die Bundesregierung hat vor dem Verfassungsgerichtshof Stellung bezogen, und zwar in Verfahren, die die Frage betreffen, ob zuständige Behörden Auskunftsersuchen zu Schuldaten kategorisch ablehnen dürfen – auch wenn es sich um aggregierte Daten handelt.
Beim Verfassungsgericht laufen zwei Verfahren. Das eine wurde durch einen Antrag auf Auskunft von Universitätsprofessor Dr. Jurij Toplak angestoßen, das andere durch den ORF-Vorarlberger Journalisten Moritz Moser. Toplak beantragte Zugang zu anonymisierten Abiturdaten für wissenschaftliche Forschungszwecke. Moser beantragte ebenfalls Daten auf Schulebene. Das Bundesverwaltungsgericht hält die geltende Regelung für verfassungsrechtlich bedenklich und hat dem Verfassungsgericht daher einen Antrag auf Streichung der Formulierung „oder auf Auskunftsersuchen zu antworten“ bzw. alternativ auf Aufhebung von § 21 Abs. 5 des Bildungsdokumentationsgesetzes 2020 in vollem Umfang unterbreitet. Der Fall Moser trägt das Aktenzeichen G 179/2026, der Fall Toplak das Aktenzeichen G 180/2026.
Die Bundesregierung widerspricht der Auffassung des Verwaltungsgerichts. Sie argumentiert, die Bestimmung sei verfassungsgemäß und beantragt, sie nicht wegen Verfassungswidrigkeit aufzuheben. Zur Begründung verweist die Regierung unter anderem auf den Schutz personenbezogener Daten, das Risiko der Identifizierung einzelner Schüler und das Interesse an einem reibungslosen Schulbetrieb.
Die Regierung führt Argumente wie den Schutz der Privatsphäre von Kindern an. Sie will Schulrankings und Druck auf Schulen verhindern. Die Regierung behauptet, es gäbe bereits nationale Statistiken und Statistiken auf lokaler oder Schulebene seien daher nicht notwendig. Mit diesen Argumenten hat die Regierung jedoch bereits vor Jahren einen sehr ähnlichen Fall verloren.
Professor Toplak antwortet darauf mit: „…“
Wie geht es weiter?
Das Verfassungsgericht wird nun die Schriftsätze der Bundesregierung und der anderen Beteiligten prüfen. Die Verfahrensbeteiligten können zu diesen Eingaben Stellung nehmen. Das Verfassungsgericht entscheidet über die Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung. Einladungen dazu werden im Anschluss gesondert versandt. Nach Abschluss des Überprüfungsverfahrens entscheidet das Verfassungsgericht, ob die angefochtene Bestimmung ganz oder teilweise in Kraft bleibt oder aufgehoben wird.
Die Entscheidung dürfte weitreichendere Folgen haben als die konkrete Frage des Zugangs zu Daten über Schulabschlüsse. Im Kern geht es in dem Fall darum, inwieweit sektorspezifische Vertraulichkeitsregeln das neue verfassungsrechtlich verankerte Recht auf Informationsfreiheit einschränken können und ob bei Anträgen auf Informationszugang eine besondere Interessenabwägung erforderlich ist.